Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  • Nachstehende Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Warenlieferungen des Verkäufers einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte usw.
  • Die Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Bestellers wird ausgeschlossen.
  • Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.

2. Muster

  • Unsere Musterfliesen erheben keinen Anspruch auf Verbindlichkeit. Herstellungsbedingt und branchenüblich sind Abweichungen in Farbe, Gewichten, Rohstoffzusammensetzungen, Design und Abmessungen möglich.
  • Bemusterungen von Natursteinen können nur die allgemeine Farbe und Struktur der Steine zeigen. Quarzstellen, Poren, Einsprengungen, offene Stellen und Kittungen sind naturbedingt und deshalb kein Anlass zur Beanstandung.
  • Bei den in unseren Publikationen angegebenen Größenangaben, handelt es sich um Nennmaße.
  • Angeforderte Muster werden zum Einzelpreis (ggf. zuzüglich Versandkosten) berechnet.

3. Angebote

  • Für die von uns erstellte Mengenermittlung, z. B. aus Plänen, die eine kostenlose Sonderleistung unseres Hauses ist, übernehmen wir keine Gewähr.
  • Angebote sind stets freibleibend. Zwischenverkauf und richtige sowie rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  • Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich angegeben ist, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Angebote haben, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, eine Gültigkeit von 4 Wochen.
  • Mündliche Nebenabreden/ Angebote sind unwirksam, sie bedürfen der Schriftform, um verbindlich zu werden.
  • Festpreise (Pauschalpreise) sind generell nicht möglich.

4. Auftragsbestätigung

  • Bitte prüfen Sie vor Auftragserteilung Menge sowie Richtigkeit der Artikel.
  • Bestellungen werden durch Ihre Unterschrift, den Zugang unserer Auftragsbestätigung, Ihre Anzahlung/ Vorauszahlung oder durch unsere Lieferung verbindlich.
  • Bei Auftragserteilung ist die vollständige Rechnungsadresse und ggf. Baustelle anzugeben.
  • Wenn nach dem Zustandekommen des Vertrages Änderungen von unserem Kunden gefordert werden oder der Vertrag ganz oder teilweise storniert wird, gehen alle bis dahin entstandenen Kosten und Auslagen sowie die sonstigen uns in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden zu Lasten des Kunden.
  • Bei Auftragserteilung sind wir berechtigt eine Anzahlung zu verlangen. Falls die Einlagerung länger als 2 Monate dauert, wird der Gesamtbetrag fällig.

5. Lieferung, Abholung und Versand

  • Angegebene Lieferfristen gelten nur annähernd und stehen insbesondere unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung.
  • Im Falle höherer Gewalt (unvorhergesehene Rohstoffverknappung, Streik, Verkehrsstörungen und ähnliche nicht zu beeinflussenden Ereignisse) verlängern sich die vorhergesehenen Lieferfristen um die Dauer der Behinderung.
  • Kommt es zum Leistungsverzug oder einer Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
  • Wenn eine Lieferung vereinbart wird, erfolgt diese frei Bordsteinkante, ungehinderte Anfuhrmöglichkeit vorausgesetzt. Eine Lieferung ist nur möglich, wenn die Gefälleneigung weniger als 3% beträgt. Bei geänderter Anweisung oder weiterer Entfernung trägt der Käufer die entstehenden Mehrkosten. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers oder einer von ihm beauftragten Person die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Die Entscheidung, ob ein Grundstück befahrbar ist, obliegt einzig und allein dem Fahrer. Das Abladen hat unverzüglich zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet.
  • Sollte bei der Lieferung die Mitnahme eines Hubwagens gewünscht werden, wird diese Zusatzleistung mit einem Aufpreis berechnet. Voraussetzungen sind ein ebener befestigter Weg (gepflastert, geteert oder betoniert, absolut Schnee- und Eisfrei) sowie ein Helfer. Bei dieser Service-Leistung übernimmt der Käufer die Verantwortung für den Transport auf dem Grundstück.
  • Teillieferungen sind zulässig, sie gelten als selbständiges Geschäft. Wegen der noch ausstehenden Mengen darf die Bezahlung der Teillieferung nicht verweigert werden.
  • Verkaufseinheiten können nicht angebrochen werden.
  • Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Liefermenge sind aus verpackungstechnischen Gründen zulässig. Die Berechnung erfolgt nach der tatsächlich gelieferten Menge.
  • Verweigert der Käufer die Annahme oder verlangt eine Vertragsaufhebung, hat der Käufer 20% des vereinbarten Kaufpreises als Bearbeitungsgebühr und entstandene Kosten (Vorfracht, Rücktransport und ggf. Rücknahmegebühr des Herstellers) zu zahlen.
  • Bei Abholungen übernimmt der Abholer die Einhaltung für Gesamtgewicht und Ladungssicherung.
  • Bei einem Versand trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§447 Abs.1 BGB).

6. Annahmeverzug

  • Aufträge sind spätestens nach 3 Monaten vollständig abzunehmen.
  • Wir sind berechtigt im Falle des Annahmeverzugs des Abnehmers Ersatz der Mehraufwendung zu verlangen.

7. Verpackung und Paletten

  • Die Ware wird in branchenüblicher Weise verpackt und geliefert. Transport- und Umverpackungen werden nicht zurückgenommen.
  • Einweg-Paletten werden nicht zurückgeholt.
  • Euro-Paletten werden gesondert berechnet. Erst nach Rückgabe der Euro-Paletten in einwandfreiem Zustand, wird der Betrag zurückerstattet.
  • Sonder-Verpackungen, z. B. von XXL-Fliesen, werden gesondert berechnet. Es ist keine Rückgabe möglich.

8. Mängelanzeige und Mängelhaftung

  • Die Warenlieferung ist sofort nach Erhalt nach Vollständigkeit, Richtigkeit und sachlichen Mängeln zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Lieferung/ Abholung, in jedem Fall vor Weiterveräußerung, Einbau oder Verarbeitung, anzuzeigen.
  • Bemängelte Ware ist vom Käufer bis zur endgültigen Klärung sachgemäß einzulagern und zu unserer Besichtigung bereit zu halten.
  • Verlegte und verarbeitete Materialien können nachträglich nicht reklamiert werden.
  • Im Falle eines Mangels wird das Wahlrecht zwischen Nachbesserung, Minderung, Ersatz- oder Nachlieferung durch uns ausgeübt.
  • Werden Änderungen oder Reparaturen von Dritten an den Produkten vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung.

9. Beschaffenheit der Ware

  • Nuancenunterschiede zu Ausstellungsmustern sind ein Kennzeichen keramischer Beläge und von daher kein Grund zu Beanstandung.
  • Bei einer ersten Sortierung gilt, dass 95% der Oberflächen frei von Fehlern sein müssen. Zulässige Abweichungen sind in DIN EN 14411 beschrieben.
  • Bei Mindersortierungen wird keine Gewährleistung übernommen.
  • Bei Nachbestellungen kann es, auch schon nach kurzer Zeit, zu Abweichungen von Brandfarbe und Kaliber kommen.

10. Gewährleistung

  • Wir haften weder für Angaben in von uns ausgehändigten Produktdatenblättern, Katalogen, Prospekten oder sonstigem Informationsmaterial noch für Werbeaussagen unserer Lieferanten.
  • Garantieerklärungen der Hersteller werden in vollem Umfang weitergegeben. Eine eigene Verbindlichkeit wird nicht begründet. Die Haftung ist auf den Umfang beschränkt, in dem der jeweilige Hersteller Ersatz leistet.

11. Warenrücknahme

  • Die Rücknahme von uns gelieferter Ware erfordert unsere Zustimmung und erfolgt nur in einwandfreiem Zustand in Originalverpackung, bei gleicher lagerhaltiger Charge, und unter Vorlage des Kassenbeleges bzw. Originalrechnung.
  • Das Rückgaberecht erlischt 3 Monate nach Lieferung.
  • Ausgeschlossen ist die Rücknahme von extra bestellter Ware, Sonderanfertigungen, Altfliesen sowie Sonder- und Restposten.
  • Bei Rücknahme aus Kulanz wird ein Gutschein ausgestellt.

12. Zahlung und Zahlungsverzug

  • Warenabholungen unter 150 € sind sofort zu begleichen. Zahlungen per EC-Karte sind ab 30 € möglich.
  • Im Falle einer Rechnungsstellung unter 150 €, wird eine Gebühr von 5,95 € berechnet.
  • Bei Lieferungen gegen Rechnungsstellung sind Zahlungen innerhalb der angegebenen Fristen auf eines unserer Konten zu überweisen, in bar oder per EC-Karte bei uns zu zahlen.
  • Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum widersprochen wird.
  • Eine Umschreibung von Rechnungen auf einen anderen Empfänger ist nur gegen Gebühr möglich.
  • Nach Eintritt des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, für den Bearbeitungsaufwand eine Mahnkostenpauschale von 6 € zu berechnen. Erfolgt auch nach der Mahnung keine Begleichung, werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des zahlungspflichtigen Kunden.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse zu tätigen bzw. diese bis zur Stellung von Sicherheiten zu verweigern.
  • Bei Zahlungsverzug sind alle noch offenstehenden Forderungen, auch die noch nicht fälligen oder gestundeten, zu sofortigen Zahlung fällig soweit wir die uns obliegenden Lieferungen erbracht haben. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung oder bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

13. Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung.
  • Im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware mit anderen Sachen, erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zur anderen in der neu hergestellten Sache enthaltenen Ware.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Verkäufers.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Darmstadt.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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